Stand: 31. Oktober 2026
Renovationen auf 2026, 2027 und 2028 verteilen: ein Rechenbeispiel
Bis zum Systemwechsel bleiben drei Steuerjahre, in denen werterhaltende Arbeiten abziehbar sind. Wie viel die Verteilung bringt, zeigt ein Beispiel mit drei Varianten.
Drei Steuerjahre, ein Budget
Werterhaltende Renovationen an selbst bewohntem Wohneigentum sind bis und mit Steuerjahr 2028 abziehbar. Ab 2029 fällt mit dem Eigenmietwert auch dieser Abzug weg. Welche Arbeiten zählen und wann sich das Vorziehen überhaupt lohnt, beschreibt der Artikel Renovieren vor 2029. Hier geht es um die nächste Frage: Wer ohnehin mehrere Arbeiten plant, sollte sie dann in ein Jahr legen oder verteilen?
Die Einkommenssteuer ist progressiv. Ein Abzug spart deshalb am meisten, solange er die obersten Franken des Einkommens wegnimmt. Wird das steuerbare Einkommen durch einen sehr grossen Abzug weit nach unten gedrückt, sparen die letzten Franken des Abzugs nur noch wenig. Verteilen heisst: Jeder Teil des Abzugs trifft das Einkommen dort, wo der Satz hoch ist.
Das Rechenbeispiel
Annahmen: Ein Ehepaar hat ein steuerbares Einkommen von CHF 120’000 pro Jahr. Es plant werterhaltende Arbeiten für zusammen CHF 90’000, zum Beispiel Fenster, Bad und Fassadenanstrich. Ohne Renovation zieht es die Pauschale von CHF 4’000 ab. Für die Rechnung nehmen wir einen vereinfachten, abgestuften Grenzsteuersatz für Bund, Kanton und Gemeinde zusammen an:
| Einkommensbereich | Angenommener Grenzsteuersatz |
|---|---|
| über CHF 90’000 | 32 % |
| CHF 60’000 bis 90’000 | 26 % |
| CHF 30’000 bis 60’000 | 18 % |
| Variante | 2026 | 2027 | 2028 | Steuerersparnis total |
|---|---|---|---|---|
| A: alles im Jahr 2028 | Pauschale | Pauschale | CHF 90’000 | rund CHF 25’400 |
| B: je die Hälfte 2027 und 2028 | Pauschale | CHF 45’000 | CHF 45’000 | rund CHF 28’300 |
| C: je ein Drittel 2026 bis 2028 | CHF 30’000 | CHF 30’000 | CHF 30’000 | rund CHF 28’800 |
So entstehen die Zahlen:
- Variante A: Der Abzug von CHF 90’000 senkt das Einkommen 2028 von 120’000 auf 30’000. Die ersten CHF 30’000 sparen je 32 %, die nächsten 26 %, die letzten nur noch 18 %: zusammen CHF 22’800. Dazu kommt die Pauschale in den Jahren 2026 und 2027, je CHF 4’000 zu 32 %, also CHF 2’560. Total rund CHF 25’400.
- Variante B: In jedem der beiden Jahre sparen die ersten CHF 30’000 je 32 % und die übrigen CHF 15’000 je 26 %: CHF 13’500 pro Jahr, zusammen CHF 27’000. Dazu die Pauschale 2026 mit CHF 1’280. Total rund CHF 28’300.
- Variante C: Jedes Jahr senkt der Abzug das Einkommen nur bis CHF 90’000; alle Franken sparen 32 %. Dreimal CHF 9’600 ergibt CHF 28’800. Eine Pauschale gibt es in keinem Jahr.
Gegenüber Variante A bringt die Verteilung auf zwei Jahre rund CHF 2’900 mehr, die Verteilung auf drei Jahre rund CHF 3’400. Der grösste Teil des Vorteils entsteht also schon beim Schritt von einem auf zwei Jahre. Die Sätze sind vereinfacht; mit dem echten Tarif Ihrer Gemeinde fallen die Beträge anders aus. Eine Modellrechnung mit echtem Tarif für die Stadt Zürich steht im Artikel Renovieren vor 2029.
Was das Beispiel nicht zeigt
- Laufender Unterhalt: Kleine Reparaturen fallen jedes Jahr an. In einem Jahr mit effektiven Kosten zählen sie zusätzlich, in einem Pauschaljahr sind sie in der Pauschale enthalten. Das verschiebt die Rechnung leicht zugunsten der Verteilung.
- Einkommen, das schwankt: Ist Ihr Einkommen in einem Jahr deutlich höher, etwa wegen eines Bonus oder des letzten vollen Lohns vor der Pensionierung, wirkt ein Abzug in diesem Jahr stärker.
- Energiesparen: Heute dürfen Energiespar-Kosten, die in einem Jahr nicht vollständig berücksichtigt werden können, auf die zwei folgenden Steuerperioden übertragen werden. Beim Bund fallen der Abzug und damit dieser Übertrag ab 2029 weg. Ob ein Rest aus dem Jahr 2028 beim Bund noch 2029 zählt, ist nicht geregelt. Wer grosse Energiespar-Massnahmen plant, verteilt sie deshalb besser so, dass sie in den Jahren bis 2028 vollständig wirken. Die Kantone dürfen den Energieabzug samt Übertrag längstens bis 2050 behalten; viele haben noch nicht entschieden.
Ist 2026 noch realistisch?
Ende Oktober 2026 bleiben nur noch wenige Wochen. Für Arbeiten, die ohnehin geplant sind und bis Ende Jahr ausgeführt und abgerechnet werden können, lohnt es sich, sie noch 2026 abzuschliessen: einen Anstrich, einen Geräteersatz, eine Teilrechnung für bereits geleistete Arbeit. Grössere Projekte lassen sich so kurzfristig kaum seriös planen. Für die meisten ist Variante B – je ein grosser Block 2027 und 2028 – der realistische Weg.
Ein Zeitplan, der aufgeht
| Wann | Was |
|---|---|
| bis Ende 2026 | Arbeiten auflisten und nach Dringlichkeit ordnen; beim Steueramt fragen, ob Rechnungs- oder Zahlungsdatum zählt; kleine, fertige Arbeiten noch 2026 abrechnen |
| Winter 2026/27 | Offerten für den Block 2027 einholen; bei Förderprogrammen Gesuche vor Baubeginn einreichen |
| 2027 | erster Block ausführen, abrechnen und bezahlen; Offerten und Termine für 2028 sichern |
| Frühling bis Sommer 2028 | zweiter Block ausführen, mit Reserve bis zum Jahresende |
| bis spätestens November 2028 | Schlussrechnungen einfordern und bezahlen; Belege für die letzte Steuererklärung mit Eigenmietwert ordnen |
Welches Datum über das Steuerjahr entscheidet, legt der Kanton fest. Am sichersten ist eine Arbeit, die im selben Jahr ausgeführt, abgerechnet und bezahlt ist. Reine Vorauszahlungen für Arbeiten, die erst später ausgeführt werden, lassen mehrere Kantone schon heute nicht zum Abzug zu.
Grenzen der Verteilung
- Technik vor Steuern: Ein Dach lässt sich nicht in drei Etappen eindecken. Fenster in einem Jahr und Heizung im nächsten sind dagegen oft möglich und manchmal sogar sinnvoll, weil eine Heizung nach dem Fensterersatz kleiner ausgelegt werden kann.
- Handwerker: Viele Eigentümer werden 2027 und 2028 renovieren wollen. Wer früh plant, hat mehr Auswahl.
- Finanzierung: Wer Arbeiten mit einer höheren Hypothek bezahlt, kann die Zinsen bis Ende 2028 abziehen, danach in der Regel nicht mehr. Planen Sie die Aufstockung zusammen mit der Laufzeit Ihrer Hypothek, siehe Festhypothek läuft 2027 oder 2028 aus.
- Stockwerkeigentum: Über Arbeiten an gemeinsamen Teilen entscheidet die Versammlung. Mehr dazu unter Stockwerkeigentum und Erneuerungsfonds.
Welche Verteilung bringt bei Ihnen am meisten?
Der Gratis-Check zeigt in rund zwei Minuten, ob Sie ab 2029 gewinnen oder verlieren. Der Fahrplan rechnet mit dem Tarif Ihrer Gemeinde aus, wie Sie Ihre Arbeiten auf die Jahre bis 2028 verteilen.
Häufige Fragen
Warum spart es Steuern, Renovationen auf mehrere Jahre zu verteilen?
Wegen der Progression. Ein Abzug spart am meisten, solange er die obersten, am höchsten besteuerten Franken Ihres Einkommens wegnimmt. Ein sehr grosser Abzug in einem einzigen Jahr drückt das Einkommen in tiefere Tarifstufen, wo jeder weitere Franken weniger spart.
Lohnt es sich, 2026 noch etwas abzurechnen?
Für Arbeiten, die ohnehin geplant sind und bis Ende Jahr ausgeführt und abgerechnet werden können, ja. Grössere Projekte lassen sich in den verbleibenden Wochen meist nicht mehr seriös planen. Für viele ist eine Verteilung auf 2027 und 2028 realistischer.
Was passiert mit der Pauschale, wenn ich verteile?
In jedem Jahr, in dem Sie die effektiven Kosten abziehen, entfällt für dieses Jahr die Pauschale. Wer verteilt, verzichtet also in mehr Jahren auf die Pauschale. Das schmälert den Vorteil der Verteilung, hebt ihn bei grösseren Beträgen aber meist nicht auf.
Kann ich Energiespar-Kosten aus dem Jahr 2028 auf 2029 übertragen?
Beim Bund fällt der Abzug für Energiesparen und Umweltschutz ab 2029 weg und damit auch der Übertrag auf die Folgejahre. Ob ein Rest aus dem Jahr 2028 beim Bund noch 2029 berücksichtigt wird, ist nicht geregelt (Stand Oktober 2026). Kantone, die den Energieabzug behalten, dürfen den Übertrag auf zwei Folgeperioden vorsehen.
Allgemeine Information und Modellrechnung mit vereinfachten Steuersätzen, keine Steuerberatung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr Steueramt oder eine Fachperson.
Weitere Ratgeber
- Was gilt ab 2029? Das Wichtigste in Kürze
- Renovieren vor 2029: Lohnt es sich, Arbeiten vorzuziehen?
- Festhypothek läuft 2027 oder 2028 aus: Was jetzt bedenken?
- Stockwerkeigentum und Erneuerungsfonds bis 2028
- Alle 26 Kantone im Vergleich
Quellen
- Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (BBl 2025 23), Art. 78h Abs. 2 und 3 StHG
- Bundesrat: Inkrafttreten am 1. Januar 2029 (1.4.2026)
- Liegenschaftskostenverordnung des Bundes (SR 642.116): Pauschale, Energiesparen, Übertrag
- Kanton Appenzell Ausserrhoden: Merkblatt Liegenschaftsunterhalt (30.9.2025)
- Kanton Graubünden: Praxisfestlegung Liegenschaftskosten (Stand 1.1.2024)