Eigenmietwert-Check

Stand: 31. Oktober 2026

Renovationen auf 2026, 2027 und 2028 verteilen: ein Rechenbeispiel

Bis zum Systemwechsel bleiben drei Steuerjahre, in denen werterhaltende Arbeiten abziehbar sind. Wie viel die Verteilung bringt, zeigt ein Beispiel mit drei Varianten.

Drei Steuerjahre, ein Budget

Werterhaltende Renovationen an selbst bewohntem Wohneigentum sind bis und mit Steuerjahr 2028 abziehbar. Ab 2029 fällt mit dem Eigenmietwert auch dieser Abzug weg. Welche Arbeiten zählen und wann sich das Vorziehen überhaupt lohnt, beschreibt der Artikel Renovieren vor 2029. Hier geht es um die nächste Frage: Wer ohnehin mehrere Arbeiten plant, sollte sie dann in ein Jahr legen oder verteilen?

Die Einkommenssteuer ist progressiv. Ein Abzug spart deshalb am meisten, solange er die obersten Franken des Einkommens wegnimmt. Wird das steuerbare Einkommen durch einen sehr grossen Abzug weit nach unten gedrückt, sparen die letzten Franken des Abzugs nur noch wenig. Verteilen heisst: Jeder Teil des Abzugs trifft das Einkommen dort, wo der Satz hoch ist.

Das Rechenbeispiel

Annahmen: Ein Ehepaar hat ein steuerbares Einkommen von CHF 120’000 pro Jahr. Es plant werterhaltende Arbeiten für zusammen CHF 90’000, zum Beispiel Fenster, Bad und Fassadenanstrich. Ohne Renovation zieht es die Pauschale von CHF 4’000 ab. Für die Rechnung nehmen wir einen vereinfachten, abgestuften Grenzsteuersatz für Bund, Kanton und Gemeinde zusammen an:

EinkommensbereichAngenommener Grenzsteuersatz
über CHF 90’00032 %
CHF 60’000 bis 90’00026 %
CHF 30’000 bis 60’00018 %
Variante202620272028Steuerersparnis total
A: alles im Jahr 2028PauschalePauschaleCHF 90’000rund CHF 25’400
B: je die Hälfte 2027 und 2028PauschaleCHF 45’000CHF 45’000rund CHF 28’300
C: je ein Drittel 2026 bis 2028CHF 30’000CHF 30’000CHF 30’000rund CHF 28’800

So entstehen die Zahlen:

Gegenüber Variante A bringt die Verteilung auf zwei Jahre rund CHF 2’900 mehr, die Verteilung auf drei Jahre rund CHF 3’400. Der grösste Teil des Vorteils entsteht also schon beim Schritt von einem auf zwei Jahre. Die Sätze sind vereinfacht; mit dem echten Tarif Ihrer Gemeinde fallen die Beträge anders aus. Eine Modellrechnung mit echtem Tarif für die Stadt Zürich steht im Artikel Renovieren vor 2029.

Was das Beispiel nicht zeigt

Ist 2026 noch realistisch?

Ende Oktober 2026 bleiben nur noch wenige Wochen. Für Arbeiten, die ohnehin geplant sind und bis Ende Jahr ausgeführt und abgerechnet werden können, lohnt es sich, sie noch 2026 abzuschliessen: einen Anstrich, einen Geräteersatz, eine Teilrechnung für bereits geleistete Arbeit. Grössere Projekte lassen sich so kurzfristig kaum seriös planen. Für die meisten ist Variante B – je ein grosser Block 2027 und 2028 – der realistische Weg.

Ein Zeitplan, der aufgeht

WannWas
bis Ende 2026Arbeiten auflisten und nach Dringlichkeit ordnen; beim Steueramt fragen, ob Rechnungs- oder Zahlungsdatum zählt; kleine, fertige Arbeiten noch 2026 abrechnen
Winter 2026/27Offerten für den Block 2027 einholen; bei Förderprogrammen Gesuche vor Baubeginn einreichen
2027erster Block ausführen, abrechnen und bezahlen; Offerten und Termine für 2028 sichern
Frühling bis Sommer 2028zweiter Block ausführen, mit Reserve bis zum Jahresende
bis spätestens November 2028Schlussrechnungen einfordern und bezahlen; Belege für die letzte Steuererklärung mit Eigenmietwert ordnen

Welches Datum über das Steuerjahr entscheidet, legt der Kanton fest. Am sichersten ist eine Arbeit, die im selben Jahr ausgeführt, abgerechnet und bezahlt ist. Reine Vorauszahlungen für Arbeiten, die erst später ausgeführt werden, lassen mehrere Kantone schon heute nicht zum Abzug zu.

Grenzen der Verteilung

Welche Verteilung bringt bei Ihnen am meisten?

Der Gratis-Check zeigt in rund zwei Minuten, ob Sie ab 2029 gewinnen oder verlieren. Der Fahrplan rechnet mit dem Tarif Ihrer Gemeinde aus, wie Sie Ihre Arbeiten auf die Jahre bis 2028 verteilen.

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Häufige Fragen

Warum spart es Steuern, Renovationen auf mehrere Jahre zu verteilen?

Wegen der Progression. Ein Abzug spart am meisten, solange er die obersten, am höchsten besteuerten Franken Ihres Einkommens wegnimmt. Ein sehr grosser Abzug in einem einzigen Jahr drückt das Einkommen in tiefere Tarifstufen, wo jeder weitere Franken weniger spart.

Lohnt es sich, 2026 noch etwas abzurechnen?

Für Arbeiten, die ohnehin geplant sind und bis Ende Jahr ausgeführt und abgerechnet werden können, ja. Grössere Projekte lassen sich in den verbleibenden Wochen meist nicht mehr seriös planen. Für viele ist eine Verteilung auf 2027 und 2028 realistischer.

Was passiert mit der Pauschale, wenn ich verteile?

In jedem Jahr, in dem Sie die effektiven Kosten abziehen, entfällt für dieses Jahr die Pauschale. Wer verteilt, verzichtet also in mehr Jahren auf die Pauschale. Das schmälert den Vorteil der Verteilung, hebt ihn bei grösseren Beträgen aber meist nicht auf.

Kann ich Energiespar-Kosten aus dem Jahr 2028 auf 2029 übertragen?

Beim Bund fällt der Abzug für Energiesparen und Umweltschutz ab 2029 weg und damit auch der Übertrag auf die Folgejahre. Ob ein Rest aus dem Jahr 2028 beim Bund noch 2029 berücksichtigt wird, ist nicht geregelt (Stand Oktober 2026). Kantone, die den Energieabzug behalten, dürfen den Übertrag auf zwei Folgeperioden vorsehen.

Allgemeine Information und Modellrechnung mit vereinfachten Steuersätzen, keine Steuerberatung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr Steueramt oder eine Fachperson.

Weitere Ratgeber

Quellen