Eigenmietwert-Check

Stand: 30. Oktober 2026

Eigenmietwert-Abschaffung im Kanton Schwyz

Was der Wegfall des Eigenmietwerts ab dem Steuerjahr 2029 für Eigentümerinnen und Eigentümer im Kanton Schwyz bedeutet: zwei Modellrechnungen für Schwyz, die Steuerersparnis einer Renovation bis Ende 2028 und der Stand der kantonalen Umsetzung.

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Das Wichtigste für Schwyz in Kürze

Alle Zahlen sind Modellrechnungen mit angenommenen Werten, keine Steuerberatung.

Zwei Modellrechnungen für Schwyz

Beide Haushalte sind verheiratet, haben heute ein steuerbares Einkommen von CHF 110’000 und zahlen keine Kirchensteuer. Gerechnet ist die Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde Schwyz mit den Tarifen 2026. Die Hypothek kostet in beiden Fällen 1,8 % Zins, für den Unterhalt gilt die Pauschale von 20 % des Eigenmietwerts.

ModellrechnungA: Pensioniertes PaarB: Familie
EigenmietwertCHF 24’000CHF 22’000
HypothekCHF 150’000CHF 650’000
Hypothekarzinsen (1,8 %)− CHF 2’700− CHF 11’700
Unterhalt (Pauschale 20 %)− CHF 4’800− CHF 4’400
Heute zusätzlich versteuertCHF 16’500CHF 5’900
Einkommenssteuer bis 2028rund CHF 11’100rund CHF 11’100
Einkommenssteuer ab 2029rund CHF 8’600rund CHF 10’200
Ab 2029 pro Jahrrund CHF 2’500 wenigerrund CHF 900 weniger
Kipp-Zinsrund 12,8 %rund 2,7 %

Beispiel A: Das Paar versteuert heute CHF 16’500 mehr, als es für Zinsen und Unterhalt abziehen kann. Dieser Betrag fällt ab 2029 weg. Verlieren würde es erst bei einem Hypothekarzins von rund 12,8 % – das ist weit vom heutigen Niveau entfernt.

Beispiel B: Bei 1,8 % Zins sind Zinsen und Unterhalt der Familie zusammen etwas kleiner als der Eigenmietwert, deshalb zahlt sie ab 2029 rund CHF 900 weniger Steuern. Der Vorteil ist aber knapp: Bei 2,8 % Zins zahlte sie rund CHF 100 mehr als im alten System. Ab dem Kipp-Zins von rund 2,7 % verliert sie durch die Reform.

Der Grenzsteuersatz liegt in diesem Modell für Schwyz bei rund 16 %: Von jedem Franken, der zusätzlich versteuert oder abgezogen wird, gehen rund 16 Rappen an Bund, Kanton und Gemeinde. Deshalb unterscheiden sich die Beträge von Kanton zu Kanton, der Kipp-Zins dagegen nicht – er hängt nur von Eigenmietwert, Unterhalt und Hypothek ab.

Renovation bis Ende 2028: was sie in Schwyz spart

Werterhaltende Arbeiten wie Dach, Fenster, Heizung, Fassade oder Bad sind bis und mit Steuerjahr 2028 abziehbar. Im Modell spart eine Renovation von CHF 50’000 in Schwyz rund CHF 6’900 Steuern, wenn sie in einem Jahr abgerechnet wird. Verteilt auf zwei Jahre mit je CHF 25’000 sind es rund CHF 7’400, weil dann beide Teilbeträge im oberen, höher besteuerten Teil des Einkommens wirken. Ab 2029 bringt dieselbe Arbeit bei selbst bewohntem Eigentum keine Steuerersparnis mehr.

Annahme: Die übrigen Unterhaltskosten im Renovationsjahr entsprechen etwa der Pauschale, sodass die ganze Renovation zusätzlich abgezogen werden kann. Ob das Rechnungs- oder das Zahlungsdatum zählt, legt der Kanton fest – lassen Sie es sich vom Steueramt bestätigen. Mehr dazu: Renovieren vor 2029.

Stand im Kanton Schwyz

Für die direkte Bundessteuer ist klar: Abzüge für Energiesparen und für Rückbaukosten entfallen ab 2029, Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten bleiben abziehbar. Bei ihren eigenen Steuern dürfen die Kantone Abzüge für Energiesparen längstens bis 2050 weiterführen und eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbst genutzte Zweitliegenschaften einführen. Das letzte Wort haben das Kantonsparlament und teilweise das Volk. Wir passen diese Seite an, sobald der Kanton entschieden hat.

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Häufige Fragen

Gewinnen Eigentümer in Schwyz durch die Abschaffung des Eigenmietwerts?

Das hängt vor allem von der Hypothek ab. In unserer Modellrechnung für Schwyz (verheiratet, steuerbares Einkommen CHF 110’000, Zins 1,8 %) zahlt ein pensioniertes Paar mit einem Eigenmietwert von CHF 24’000 und einer Hypothek von CHF 150’000 ab 2029 rund CHF 2’500 weniger Steuern pro Jahr. Eine Familie mit einem Eigenmietwert von CHF 22’000 und einer Hypothek von CHF 650’000 zahlt rund CHF 900 weniger; ab einem Hypothekarzins von rund 2,7 % würde sie verlieren.

Wie viel Steuern spart eine Renovation vor 2029 in Schwyz?

Im Modell (verheiratet, steuerbares Einkommen CHF 110’000) spart eine werterhaltende Renovation von CHF 50’000, abgerechnet bis Ende 2028, rund CHF 6’900 Steuern, verteilt auf zwei Jahre rund CHF 7’400. Ab 2029 ist dieselbe Arbeit bei selbst bewohntem Eigentum nicht mehr abziehbar.

Behält der Kanton Schwyz die Abzüge für Energiesparen?

Das ist noch offen. Der Regierungsrat will die Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen beibehalten (Mai 2026); entscheiden wird der Kantonsrat.

So ist gerechnet

Modellrechnung, keine Steuerberatung. Steuertarife 2026, abgeleitet aus dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Gemeinde Schwyz; die ESTV ist an diesem Angebot nicht beteiligt. Berücksichtigt ist die Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde, ohne Kirchensteuer, Vermögenssteuer und Ersterwerber-Abzug. Die Unterhaltspauschale von 20 % entspricht der Bundesregel für Gebäude, die älter als zehn Jahre sind; einzelne Kantone wenden andere Sätze an, massgebend ist die Wegleitung Ihres Kantons. Beträge auf CHF 100 gerundet. Ihre eigenen Zahlen können stark abweichen.

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Quellen