Eigenmietwert-Check

Stand: 2. November 2026

Eigenmietwert-Abschaffung in La Chaux-de-Fonds

Was der Wegfall des Eigenmietwerts ab dem Steuerjahr 2029 für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer in La Chaux-de-Fonds bedeutet – Kanton Neuenburg, 37’858 Einwohnerinnen und Einwohner: drei Beispielhaushalte, der Vergleich mit Neuenburg und dem Kantonsmittel sowie die Steuerersparnis einer Renovation bis Ende 2028.

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Das Wichtigste für La Chaux-de-Fonds in Kürze

Alle Zahlen sind Modellrechnungen mit angenommenen Werten, keine Steuerberatung.

Drei Beispielhaushalte in La Chaux-de-Fonds

Alle drei Haushalte sind verheiratet, haben heute ein steuerbares Einkommen von CHF 110’000 und zahlen keine Kirchensteuer. Gerechnet ist die Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde La Chaux-de-Fonds mit den Tarifen 2026. Für den Unterhalt gilt die Pauschale von 20 % des Eigenmietwerts. A ist ein pensioniertes Paar, B eine Familie mit grosser Hypothek, C dieselbe Familie, falls der Hypothekarzins auf 3 % steigt.

BeispielhaushaltA: Pensioniertes PaarB: FamilieC: Familie, Zins 3 %
EigenmietwertCHF 24’000CHF 22’000CHF 22’000
HypothekCHF 150’000CHF 650’000CHF 650’000
Hypothekarzins1,8 %1,8 %3,0 %
Hypothekarzinsen pro Jahr− CHF 2’700− CHF 11’700− CHF 19’500
Unterhalt (Pauschale 20 %)− CHF 4’800− CHF 4’400− CHF 4’400
Heute zusätzlich versteuertCHF 16’500CHF 5’900− CHF 1’900 (Abzug)
Einkommenssteuer bis 2028rund CHF 21’600rund CHF 21’600rund CHF 21’600
Einkommenssteuer ab 2029rund CHF 16’700rund CHF 19’800rund CHF 22’200
Ab 2029 pro Jahrrund CHF 4’900 wenigerrund CHF 1’800 wenigerrund CHF 600 mehr

A: Das Paar versteuert heute CHF 16’500 mehr, als es für Zinsen und Unterhalt abziehen kann. Dieser Betrag fällt ab 2029 weg; in La Chaux-de-Fonds sind das rund CHF 4’900 weniger Steuern pro Jahr. Pro CHF 1’000 höheren Eigenmietwert wächst der Vorteil hier um rund CHF 230.

B und C: Bei 1,8 % Zins sind Zinsen und Unterhalt der Familie zusammen etwas kleiner als der Eigenmietwert, sie zahlt ab 2029 rund CHF 1’800 weniger. Steigt der Zins auf 3 %, kehrt sich das um: Die Abzüge sind dann grösser als der Eigenmietwert und fallen weg – sie zahlt rund CHF 600 mehr als im alten System. Die Grenze liegt bei rund 2,7 % Zins.

Der Grenzsteuersatz liegt in diesem Modell für La Chaux-de-Fonds bei rund 31 %: Von jedem Franken, der zusätzlich versteuert oder abgezogen wird, gehen rund 31 Rappen an Bund, Kanton und Gemeinde. Die Einkommenssteuer bis 2028 beträgt bei CHF 110’000 rund CHF 21’600.

La Chaux-de-Fonds im Vergleich

OrtA: PaarC: Familie, 3 %Renovation CHF 50’000Grenzsteuersatz
La Chaux-de-Fonds− CHF 4’900+ CHF 600CHF 14’00031 %
Neuenburg (Hauptort)− CHF 4’700+ CHF 600CHF 13’40030 %
Kanton Neuenburg (Mittel)− CHF 4’800+ CHF 600CHF 13’70030 %
Schweiz (Mittel)− CHF 3’900+ CHF 500CHF 10’800–

Veränderung der Einkommenssteuer pro Jahr ab 2029 (minus = weniger Steuern). Kantons- und Schweizer Mittel: Durchschnitt aller Gemeinden, gewichtet nach Einwohnern.

Das pensionierte Paar spart in La Chaux-de-Fonds rund CHF 200 mehr als im Kantonshauptort Neuenburg und rund CHF 100 mehr als im Durchschnitt des Kantons. Unter allen 2’110 Gemeinden der Schweiz liegt La Chaux-de-Fonds beim pensionierten Paar auf Rang 12 (Rang 1 = grösste Ersparnis), im Kanton Neuenburg auf Rang 5 von 24. Damit gehört die Gemeinde zu den 10 % der Gemeinden, in denen das Paar am meisten spart. Bei der Familie mit 3 % Zins steht La Chaux-de-Fonds auf Rang 10 der grössten Mehrbelastung – die Reihenfolge ist fast dieselbe, weil beide Ergebnisse vom gleichen Steuerfuss abhängen.

Renovation bis Ende 2028

Werterhaltende Arbeiten wie Dach, Fenster, Heizung, Fassade oder Bad sind bis und mit Steuerjahr 2028 abziehbar. Im Modell spart eine Renovation von CHF 50’000 in La Chaux-de-Fonds rund CHF 14’000 Steuern, wenn sie in einem Jahr abgerechnet wird (Kanton Neuenburg im Mittel: rund CHF 13’700). Ab 2029 bringt dieselbe Arbeit bei selbst bewohntem Eigentum keine Steuerersparnis mehr. Mehr dazu: Renovieren vor 2029 und Renovationen auf 2026–2028 verteilen.

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Häufige Fragen

Gewinnen Eigentümer in La Chaux-de-Fonds durch die Abschaffung des Eigenmietwerts?

Das hängt vor allem von der Hypothek und vom Zins ab. In unserer Modellrechnung für La Chaux-de-Fonds (verheiratet, steuerbares Einkommen CHF 110’000) zahlt ein pensioniertes Paar mit Eigenmietwert CHF 24’000 und Hypothek CHF 150’000 ab 2029 rund CHF 4’900 weniger Steuern pro Jahr. Eine Familie mit Eigenmietwert CHF 22’000 und Hypothek CHF 650’000 zahlt bei 1,8 % Zins rund CHF 1’800 weniger, bei 3 % Zins dagegen rund CHF 600 mehr.

Spart man in La Chaux-de-Fonds mehr als in Neuenburg?

Im Modell spart das pensionierte Paar in La Chaux-de-Fonds rund CHF 4’900 weniger Steuern pro Jahr, in Neuenburg rund CHF 4’700 weniger. Das sind rund CHF 200 mehr als in Neuenburg. Der Unterschied kommt vom Steuerfuss: Je höher die Steuerbelastung, desto mehr bringt der Wegfall des Eigenmietwerts.

Wie viel Steuern spart eine Renovation vor 2029 in La Chaux-de-Fonds?

Im Modell (verheiratet, steuerbares Einkommen CHF 110’000) spart eine werterhaltende Renovation von CHF 50’000, abgerechnet bis Ende 2028, in La Chaux-de-Fonds rund CHF 14’000 Steuern. Ab 2029 ist dieselbe Arbeit bei selbst bewohntem Eigentum nicht mehr abziehbar.

Ab welchem Hypothekarzins verliert man in La Chaux-de-Fonds?

Ob jemand gewinnt oder verliert, hängt nicht von der Gemeinde ab, sondern vom Verhältnis zwischen Eigenmietwert und den heutigen Abzügen. Die Familie im Beispiel verliert ab einem Zins von rund 2,7 % – in La Chaux-de-Fonds genauso wie überall. Die Gemeinde bestimmt, wie viele Franken es sind.

Weitere Gemeinden im Kanton Neuenburg

So ist gerechnet

Modellrechnung, keine Steuerberatung. Steuertarife 2026, abgeleitet aus dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Gemeinde La Chaux-de-Fonds; die ESTV ist an diesem Angebot nicht beteiligt. Berücksichtigt ist die Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde, ohne Kirchensteuer, Vermögenssteuer und Ersterwerber-Abzug. Die Unterhaltspauschale von 20 % entspricht der Bundesregel für Gebäude, die älter als zehn Jahre sind; einzelne Kantone wenden andere Sätze an. Beträge auf CHF 100 gerundet; die Ränge beruhen auf Beträgen, die auf CHF 10 gerundet sind (gleicher Betrag = gleicher Rang). Einwohner: ständige Wohnbevölkerung am 31.12.2025 (BFS, STATPOP), Gemeindestand 1.1.2026. Ihre eigenen Zahlen können stark abweichen.

Quellen