Stand: 2. November 2026
Eigenmietwert-Abschaffung in Kriens
Was der Wegfall des Eigenmietwerts ab dem Steuerjahr 2029 für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer in Kriens bedeutet – Kanton Luzern, 30’685 Einwohnerinnen und Einwohner: drei Beispielhaushalte, der Vergleich mit Luzern und dem Kantonsmittel sowie die Steuerersparnis einer Renovation bis Ende 2028.
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Das Wichtigste für Kriens in Kürze
- Pensioniertes Paar mit kleiner Hypothek: ab 2029 rund CHF 3’500 weniger Steuern pro Jahr – die Ersparnis ist kleiner als im Schweizer Durchschnitt (rund CHF 3’900).
- Familie mit einer Hypothek von CHF 650’000: bei 1,8 % Zins rund CHF 1’300 weniger Steuern, bei 3 % Zins rund CHF 400 mehr.
- Renovation von CHF 50’000 bis Ende 2028: rund CHF 9’600 weniger Steuern, ab 2029 keine Ersparnis mehr.
Alle Zahlen sind Modellrechnungen mit angenommenen Werten, keine Steuerberatung.
Drei Beispielhaushalte in Kriens
Alle drei Haushalte sind verheiratet, haben heute ein steuerbares Einkommen von CHF 110’000 und zahlen keine Kirchensteuer. Gerechnet ist die Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde Kriens mit den Tarifen 2026. Für den Unterhalt gilt die Pauschale von 20 % des Eigenmietwerts. A ist ein pensioniertes Paar, B eine Familie mit grosser Hypothek, C dieselbe Familie, falls der Hypothekarzins auf 3 % steigt.
| Beispielhaushalt | A: Pensioniertes Paar | B: Familie | C: Familie, Zins 3 % |
|---|---|---|---|
| Eigenmietwert | CHF 24’000 | CHF 22’000 | CHF 22’000 |
| Hypothek | CHF 150’000 | CHF 650’000 | CHF 650’000 |
| Hypothekarzins | 1,8 % | 1,8 % | 3,0 % |
| Hypothekarzinsen pro Jahr | − CHF 2’700 | − CHF 11’700 | − CHF 19’500 |
| Unterhalt (Pauschale 20 %) | − CHF 4’800 | − CHF 4’400 | − CHF 4’400 |
| Heute zusätzlich versteuert | CHF 16’500 | CHF 5’900 | − CHF 1’900 (Abzug) |
| Einkommenssteuer bis 2028 | rund CHF 14’900 | rund CHF 14’900 | rund CHF 14’900 |
| Einkommenssteuer ab 2029 | rund CHF 11’500 | rund CHF 13’600 | rund CHF 15’400 |
| Ab 2029 pro Jahr | rund CHF 3’500 weniger | rund CHF 1’300 weniger | rund CHF 400 mehr |
A: Das Paar versteuert heute CHF 16’500 mehr, als es für Zinsen und Unterhalt abziehen kann. Dieser Betrag fällt ab 2029 weg; in Kriens sind das rund CHF 3’500 weniger Steuern pro Jahr. Pro CHF 1’000 höheren Eigenmietwert wächst der Vorteil hier um rund CHF 150.
B und C: Bei 1,8 % Zins sind Zinsen und Unterhalt der Familie zusammen etwas kleiner als der Eigenmietwert, sie zahlt ab 2029 rund CHF 1’300 weniger. Steigt der Zins auf 3 %, kehrt sich das um: Die Abzüge sind dann grösser als der Eigenmietwert und fallen weg – sie zahlt rund CHF 400 mehr als im alten System. Die Grenze liegt bei rund 2,7 % Zins.
Der Grenzsteuersatz liegt in diesem Modell für Kriens bei rund 22 %: Von jedem Franken, der zusätzlich versteuert oder abgezogen wird, gehen rund 22 Rappen an Bund, Kanton und Gemeinde. Die Einkommenssteuer bis 2028 beträgt bei CHF 110’000 rund CHF 14’900.
Kriens im Vergleich
| Ort | A: Paar | C: Familie, 3 % | Renovation CHF 50’000 | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|---|---|
| Kriens | − CHF 3’500 | + CHF 400 | CHF 9’600 | 22 % |
| Luzern (Hauptort) | − CHF 3’100 | + CHF 400 | CHF 8’600 | 20 % |
| Kanton Luzern (Mittel) | − CHF 3’400 | + CHF 400 | CHF 9’400 | 22 % |
| Schweiz (Mittel) | − CHF 3’900 | + CHF 500 | CHF 10’800 | – |
Veränderung der Einkommenssteuer pro Jahr ab 2029 (minus = weniger Steuern). Kantons- und Schweizer Mittel: Durchschnitt aller Gemeinden, gewichtet nach Einwohnern.
Das pensionierte Paar spart in Kriens rund CHF 300 mehr als im Kantonshauptort Luzern und rund CHF 100 mehr als im Durchschnitt des Kantons. Unter allen 2’110 Gemeinden der Schweiz liegt Kriens beim pensionierten Paar auf Rang 1’844 (Rang 1 = grösste Ersparnis), im Kanton Luzern auf Rang 44 von 79. Damit liegt die Gemeinde im unteren Drittel. Bei der Familie mit 3 % Zins steht Kriens auf Rang 1’757 der grössten Mehrbelastung – die Reihenfolge ist fast dieselbe, weil beide Ergebnisse vom gleichen Steuerfuss abhängen.
Renovation bis Ende 2028
Werterhaltende Arbeiten wie Dach, Fenster, Heizung, Fassade oder Bad sind bis und mit Steuerjahr 2028 abziehbar. Im Modell spart eine Renovation von CHF 50’000 in Kriens rund CHF 9’600 Steuern, wenn sie in einem Jahr abgerechnet wird (Kanton Luzern im Mittel: rund CHF 9’400). Ab 2029 bringt dieselbe Arbeit bei selbst bewohntem Eigentum keine Steuerersparnis mehr. Mehr dazu: Renovieren vor 2029 und Renovationen auf 2026–2028 verteilen.
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Häufige Fragen
Gewinnen Eigentümer in Kriens durch die Abschaffung des Eigenmietwerts?
Das hängt vor allem von der Hypothek und vom Zins ab. In unserer Modellrechnung für Kriens (verheiratet, steuerbares Einkommen CHF 110’000) zahlt ein pensioniertes Paar mit Eigenmietwert CHF 24’000 und Hypothek CHF 150’000 ab 2029 rund CHF 3’500 weniger Steuern pro Jahr. Eine Familie mit Eigenmietwert CHF 22’000 und Hypothek CHF 650’000 zahlt bei 1,8 % Zins rund CHF 1’300 weniger, bei 3 % Zins dagegen rund CHF 400 mehr.
Spart man in Kriens mehr als in Luzern?
Im Modell spart das pensionierte Paar in Kriens rund CHF 3’500 weniger Steuern pro Jahr, in Luzern rund CHF 3’100 weniger. Das sind rund CHF 300 mehr als in Luzern. Der Unterschied kommt vom Steuerfuss: Je höher die Steuerbelastung, desto mehr bringt der Wegfall des Eigenmietwerts.
Wie viel Steuern spart eine Renovation vor 2029 in Kriens?
Im Modell (verheiratet, steuerbares Einkommen CHF 110’000) spart eine werterhaltende Renovation von CHF 50’000, abgerechnet bis Ende 2028, in Kriens rund CHF 9’600 Steuern. Ab 2029 ist dieselbe Arbeit bei selbst bewohntem Eigentum nicht mehr abziehbar.
Ab welchem Hypothekarzins verliert man in Kriens?
Ob jemand gewinnt oder verliert, hängt nicht von der Gemeinde ab, sondern vom Verhältnis zwischen Eigenmietwert und den heutigen Abzügen. Die Familie im Beispiel verliert ab einem Zins von rund 2,7 % – in Kriens genauso wie überall. Die Gemeinde bestimmt, wie viele Franken es sind.
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- Kanton Luzern: Stand der Umsetzung und Beispiele für Luzern
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So ist gerechnet
Modellrechnung, keine Steuerberatung. Steuertarife 2026, abgeleitet aus dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Gemeinde Kriens; die ESTV ist an diesem Angebot nicht beteiligt. Berücksichtigt ist die Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde, ohne Kirchensteuer, Vermögenssteuer und Ersterwerber-Abzug. Die Unterhaltspauschale von 20 % entspricht der Bundesregel für Gebäude, die älter als zehn Jahre sind; einzelne Kantone wenden andere Sätze an. Beträge auf CHF 100 gerundet; die Ränge beruhen auf Beträgen, die auf CHF 10 gerundet sind (gleicher Betrag = gleicher Rang). Einwohner: ständige Wohnbevölkerung am 31.12.2025 (BFS, STATPOP), Gemeindestand 1.1.2026. Ihre eigenen Zahlen können stark abweichen.