Eigenmietwert-Check

Stand: 2. November 2026

Eigenmietwert-Abschaffung in Freiburg

Was der Wegfall des Eigenmietwerts ab dem Steuerjahr 2029 für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer in Freiburg (Fribourg) bedeutet – Kanton Freiburg, 39’599 Einwohnerinnen und Einwohner: drei Beispielhaushalte, der Vergleich mit dem Kantonsmittel und der zweitgrössten Gemeinde sowie die Steuerersparnis einer Renovation bis Ende 2028.

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Das Wichtigste für Freiburg in Kürze

Alle Zahlen sind Modellrechnungen mit angenommenen Werten, keine Steuerberatung.

Drei Beispielhaushalte in Freiburg

Alle drei Haushalte sind verheiratet, haben heute ein steuerbares Einkommen von CHF 110’000 und zahlen keine Kirchensteuer. Gerechnet ist die Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde Freiburg (Fribourg) mit den Tarifen 2026. Für den Unterhalt gilt die Pauschale von 20 % des Eigenmietwerts. A ist ein pensioniertes Paar, B eine Familie mit grosser Hypothek, C dieselbe Familie, falls der Hypothekarzins auf 3 % steigt.

BeispielhaushaltA: Pensioniertes PaarB: FamilieC: Familie, Zins 3 %
EigenmietwertCHF 24’000CHF 22’000CHF 22’000
HypothekCHF 150’000CHF 650’000CHF 650’000
Hypothekarzins1,8 %1,8 %3,0 %
Hypothekarzinsen pro Jahr− CHF 2’700− CHF 11’700− CHF 19’500
Unterhalt (Pauschale 20 %)− CHF 4’800− CHF 4’400− CHF 4’400
Heute zusätzlich versteuertCHF 16’500CHF 5’900− CHF 1’900 (Abzug)
Einkommenssteuer bis 2028rund CHF 18’800rund CHF 18’800rund CHF 18’800
Einkommenssteuer ab 2029rund CHF 14’500rund CHF 17’200rund CHF 19’300
Ab 2029 pro Jahrrund CHF 4’300 wenigerrund CHF 1’600 wenigerrund CHF 500 mehr

A: Das Paar versteuert heute CHF 16’500 mehr, als es für Zinsen und Unterhalt abziehen kann. Dieser Betrag fällt ab 2029 weg; in Freiburg sind das rund CHF 4’300 weniger Steuern pro Jahr. Pro CHF 1’000 höheren Eigenmietwert wächst der Vorteil hier um rund CHF 210.

B und C: Bei 1,8 % Zins sind Zinsen und Unterhalt der Familie zusammen etwas kleiner als der Eigenmietwert, sie zahlt ab 2029 rund CHF 1’600 weniger. Steigt der Zins auf 3 %, kehrt sich das um: Die Abzüge sind dann grösser als der Eigenmietwert und fallen weg – sie zahlt rund CHF 500 mehr als im alten System. Die Grenze liegt bei rund 2,7 % Zins.

Der Grenzsteuersatz liegt in diesem Modell für Freiburg bei rund 27 %: Von jedem Franken, der zusätzlich versteuert oder abgezogen wird, gehen rund 27 Rappen an Bund, Kanton und Gemeinde. Die Einkommenssteuer bis 2028 beträgt bei CHF 110’000 rund CHF 18’800.

Freiburg im Vergleich

OrtA: PaarC: Familie, 3 %Renovation CHF 50’000Grenzsteuersatz
Freiburg− CHF 4’300+ CHF 500CHF 12’10027 %
Bulle− CHF 4’200+ CHF 500CHF 11’70027 %
Kanton Freiburg (Mittel)− CHF 4’300+ CHF 500CHF 12’00027 %
Schweiz (Mittel)− CHF 3’900+ CHF 500CHF 10’800–

Veränderung der Einkommenssteuer pro Jahr ab 2029 (minus = weniger Steuern). Kantons- und Schweizer Mittel: Durchschnitt aller Gemeinden, gewichtet nach Einwohnern.

Freiburg ist Hauptort des Kantons Freiburg. Das pensionierte Paar spart hier etwa gleich viel wie im Durchschnitt des Kantons und rund CHF 100 mehr als in Bulle, der zweitgrössten Gemeinde des Kantons. Unter allen 2’110 Gemeinden der Schweiz liegt Freiburg beim pensionierten Paar auf Rang 781 (Rang 1 = grösste Ersparnis), im Kanton Freiburg auf Rang 62 von 119. Damit liegt die Gemeinde im Mittelfeld. Bei der Familie mit 3 % Zins steht Freiburg auf Rang 779 der grössten Mehrbelastung – die Reihenfolge ist fast dieselbe, weil beide Ergebnisse vom gleichen Steuerfuss abhängen.

Renovation bis Ende 2028

Werterhaltende Arbeiten wie Dach, Fenster, Heizung, Fassade oder Bad sind bis und mit Steuerjahr 2028 abziehbar. Im Modell spart eine Renovation von CHF 50’000 in Freiburg rund CHF 12’100 Steuern, wenn sie in einem Jahr abgerechnet wird (Kanton Freiburg im Mittel: rund CHF 12’000). Ab 2029 bringt dieselbe Arbeit bei selbst bewohntem Eigentum keine Steuerersparnis mehr. Mehr dazu: Renovieren vor 2029 und Renovationen auf 2026–2028 verteilen.

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Häufige Fragen

Gewinnen Eigentümer in Freiburg durch die Abschaffung des Eigenmietwerts?

Das hängt vor allem von der Hypothek und vom Zins ab. In unserer Modellrechnung für Freiburg (verheiratet, steuerbares Einkommen CHF 110’000) zahlt ein pensioniertes Paar mit Eigenmietwert CHF 24’000 und Hypothek CHF 150’000 ab 2029 rund CHF 4’300 weniger Steuern pro Jahr. Eine Familie mit Eigenmietwert CHF 22’000 und Hypothek CHF 650’000 zahlt bei 1,8 % Zins rund CHF 1’600 weniger, bei 3 % Zins dagegen rund CHF 500 mehr.

Spart man in Freiburg mehr als im übrigen Kanton Freiburg?

Im Modell spart das pensionierte Paar in Freiburg rund CHF 4’300 weniger Steuern pro Jahr, im Durchschnitt aller 119 Gemeinden des Kantons rund CHF 4’300 weniger. Unter den Gemeinden des Kantons liegt Freiburg auf Rang 62 von 119.

Wie viel Steuern spart eine Renovation vor 2029 in Freiburg?

Im Modell (verheiratet, steuerbares Einkommen CHF 110’000) spart eine werterhaltende Renovation von CHF 50’000, abgerechnet bis Ende 2028, in Freiburg rund CHF 12’100 Steuern. Ab 2029 ist dieselbe Arbeit bei selbst bewohntem Eigentum nicht mehr abziehbar.

Ab welchem Hypothekarzins verliert man in Freiburg?

Ob jemand gewinnt oder verliert, hängt nicht von der Gemeinde ab, sondern vom Verhältnis zwischen Eigenmietwert und den heutigen Abzügen. Die Familie im Beispiel verliert ab einem Zins von rund 2,7 % – in Freiburg genauso wie überall. Die Gemeinde bestimmt, wie viele Franken es sind.

Weitere Gemeinden im Kanton Freiburg

So ist gerechnet

Modellrechnung, keine Steuerberatung. Steuertarife 2026, abgeleitet aus dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Gemeinde Freiburg (Fribourg); die ESTV ist an diesem Angebot nicht beteiligt. Berücksichtigt ist die Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde, ohne Kirchensteuer, Vermögenssteuer und Ersterwerber-Abzug. Die Unterhaltspauschale von 20 % entspricht der Bundesregel für Gebäude, die älter als zehn Jahre sind; einzelne Kantone wenden andere Sätze an. Beträge auf CHF 100 gerundet; die Ränge beruhen auf Beträgen, die auf CHF 10 gerundet sind (gleicher Betrag = gleicher Rang). Einwohner: ständige Wohnbevölkerung am 31.12.2025 (BFS, STATPOP), Gemeindestand 1.1.2026. Ihre eigenen Zahlen können stark abweichen.

Quellen